| Begriff | Definition |
|---|---|
| Freistellungsauftrag |
Per Freistellungsauftrag kann ein Kreditinstitut beauftragt werden, den Sparerfreibetrag zuzüglich Werbungskostenpauschale beim Steuerabzug zu berücksichtigen. Ab dem 01.01. beträgt der Sparerfreibetrag (zuzüglich Werbungskostenpauschale von 51 Euro bzw. 102 Euro) 801 Euro für Alleinstehende und für Verheiratete 1602 Euro. |
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