Im Gegensatz zur neu errichteten, vor dem Erstbezug stehenden Immobilie, das bereits bewohnt ist oder war.
Demgegenüber unterscheidet das Eigenheimzulagengesetz nach dem Zeitpunkt der Anschaffung: Gebrauchtimmobilien sind danach Wohnungen, die nicht spätestens bis zum Ende des zweiten auf das Jahr der Fertigstellung folgenden Jahres angeschafft worden sind.