| Begriff | Definition |
|---|---|
| Fertighaus |
Nach den Erhebungsgrundlagen der amtlichen Statistik gilt ein Bauwerk dann als Fertighaus, wenn geschosshohe oder raumbreite Fertigteile für Außen- und Innenwände verwendet werden. Nach § 94 BGB muss das Fertighaus fest mit dem Grund und Boden verbunden sein. |
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