| Begriff | Definition |
|---|---|
| Abgeschlossenheitsbescheinigung |
Dies ist eine Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde, dass Wohnungen entsprechend dem Wohneigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind und durch einen eigenen Zugang vom Freien oder Treppenhaus begehbar sind. Sie wird dringend benötigt, wenn Sie ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen umwandeln möchten. |
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