| Begriff | Definition |
|---|---|
| Arbeitnehmer Sparzulage |
Auf die Anlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermbG) - sogenannte vermögenswirksame Leistungen (vL) gewährt der Staat eine Prämie in Höhe von 9 Prozent, sofern es sich um Einzahlungen auf einen Bausparvertrag handelt (und zusätzlich von 18 Prozent auf Aktienfonds). Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist einkommensabhängig. Sie wird nur Arbeitnehmern gewährt, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter einer bestimmten Summe liegt. Eine Auszahlung des Guthabens inklusive Arbeitnehmer-Sparzulage im Wege der Zuteilung ist auch vor Ende dieser Frist möglich, sofern eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen werden kann. Eine vorzeitige prämienunschädliche Auszahlung kann auch erfolgen, beispielsweise bei mindestens einjähriger ununterbrochener Arbeitslosigkeit zum Zeitpunkt der Auszahlung oder Tod des Sparers. |
Copyright © 2010.
All Rights Reserved.