| Begriff | Definition |
|---|---|
| Vormerkung |
Im Grundbuch eingetragene Sicherung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Einräumung oder Aufhebung, Inhalts- oder Rangänderung eines Rechts an einem Grundstück. Verfügungen, die nach Eintragung der Vormerkung getroffen werden, sind dem Vormerkungsberechtigten gegenüber unwirksam, wenn sie den gesicherten Anspruch vereiteln oder beeinträchtigen würden. Die Vormerkung wird in Abt. II des Grundbuches eingetragen. Auflassungsvormerkung. |
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