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Begriff Definition
Vermögensbildungs-Gesetz

Nach dem VermBG muss ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf dessen schriftliches Verlangen Teile des Lohns oder Gehalts direkt auf ein Anlagekonto überweisen. Je nach Anlageart werden die überwiesenen Beträge bis zu einem bestimmten Höchstbetrag mit einer Arbeitnehmersparzulage staatlich gefördert.

Überweisungen auf einen Bausparvertrag werden bis zum Höchstbetrag von 470 Euro (bisher 480 Euro) mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage von 9 %, Anlagen in Produktivkapital (z. B. Aktien) werden bis zum Höchstbetrag von 400 Euro mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage von 18 %, in den neuen Bundesländern mit 22 % staatlich begünstigt.

Voraussetzung: Das zu versteuernde Jahreseinkommen liegt bei Ledigen bei höchstens 17.900 Euro, bei Verheirateten bei maximal 35.800 Euro.

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