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Begriff Definition
Vermögenswirksame Leistungen

Nach dem Vermögensbildungs-Gesetz (VermbG), können Arbeitnehmer jährlich bis zu 470 Euro ihres Lohns oder Gehalts auf einen Bausparvertrag (und bis zu 400 Euro auf Aktienfonds) vermögenswirksam sparen. Die Überweisung muss durch den Arbeitgeber nach schriftlichem Auftrag des Arbeitnehmers erfolgen (§ 11 VermbG). In vielen Unternehmen werden die vL zusätzlich zum eigentlichen Arbeitslohn vom Arbeitgeber bezahlt. Sollten Sie keine arbeitgeberfinanzierten vL erhalten, beispielsweise weil für Sie ein Tarifvertrag gilt, der statt der vL altersvorsorgewirksame Leistungen fördert, können Sie trotzdem für Ihre Einzahlungen vom Staat die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten: Indem Sie den Maximalbetrag von 470 Euro pro Jahr aus eigener Tasche (vom Gehaltskonto) von der Lohnbuchhaltung direkt auf den Bausparvertrag überweisen lassen.

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