| Begriff | Definition |
|---|---|
| Vertragserfüllungsbürgschaft |
/>,In Bauverträgen kann ein Sicherheitseinbehalt für die vertragsmäßigen Ausführungen bis zur Abnahme vereinbart werden. So erhält der Bauherr die notwendige Sicherheit, falls ein Unternehmen den vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Der vom Auftraggeber von den Abschlagszahlungen einbehaltene Sicherheitseinbehalt kann vom Auftragnehmer durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft abgelöst werden. Im Rahmen eines übernommenen Auftrages haften der Bürge (in der Regel die Hausbank) für die vertragsgerechte Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen. Siehe auch Bürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft. |
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