| Begriff | Definition |
|---|---|
| Vorfinanzierungskredit |
Gelddarlehen, das der Vorfinanzierung von Leistungen der Bausparkasse auf Bausparverträge, d.h. zur Abdeckung von Finanzierungsbedarf ihrer Bausparer vor Zuteilung der Bausparsumme, dient. Er wird bei Zuteilung der Bausparsumme automatisch durch das Bausparguthaben und das Bauspardarlehen abgelöst. Vorfinanzierungskredite können von der Bausparkasse selbst oder von einem anderen Kreditinstitut gewährt werden. Vorfinanzierungskredite einer Bausparkasse dürfen, soweit sie das Bausparguthaben übersteigen, nur für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwendet werden. Die Refinanzierung von Vorfinanzierungskrediten aus Zuteilungsmitteln ist nach § 1 Abs.1 BSpKVO kontingentiert. Im Gegensatz zum Zwischenkredit ist beim Vorfinanzierungskredit das zur Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben noch nicht angespart. Die Besicherung erfolgt i.d.R. durch Abtretung der Rechte aus dem Bausparvertrag bzw. durch Verpfändung des Bausparguthabens sowie in Höhe des das Bausparguthaben übersteigenden Teils des Darlehens durch Bestellung einer Grundschuld. |
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