| Begriff | Definition |
|---|---|
| Teilbausparvertrag |
Entsteht durch Teilung der ursprünglichen Bausparsumme in einen sog. Teilbausparvertrag und einen Restbausparvertrag. Das gesamte Bausparguthaben wird dabei dem Teilbausparvertrag gutgeschrieben und die Bewertungszahl auf der Grundlage der verminderten Bausparsumme neu berechnet, was zu einer früheren Zuteilung führt. Der Restbausparvertrag wird abschlussgebührenfrei als neuer Bausparvertrag eingerichtet. |
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