| Begriff | Definition |
|---|---|
| Schlussabnahme |
Im Bauvertragsrecht (VOB) markiert die Schlussabnahme den Akt der Übergabe, d.h. der Eigentums- und Gefahrenübertragung vom Bauunternehmer auf den Bauherren. Nach der Schlussabnahme kann die Schlussabrechnung erstellt werden. |
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