| Begriff | Definition |
|---|---|
| Investitionszulagengesetz |
'Regelt das Verfahren und die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme staatlicher Zulagen für bestimmte Investitionen in den neuen Bundesländern (Fördergebiet). Danach können Steuerpflichtige im Sinne des Einkommens- und Körperschaftsteuergesetzes auf Antrag Investitionszulagen in unterschiedlicher Höhe für bestimmte betriebliche Investitionen, für Modernisierungsmaßnahmen, das heißt nachträgliche Herstellungsarbeiten (Herstellungskosten) oder Erhaltungsarbeiten an Mietwohnungen und an eigengenutzten Wohnungen sowie für die Anschaffung neuer Mietwohngebäude im innerörtlichen Bereich erhalten. |
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