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Begriff Definition
Anschaffungsnahe Aufwendungen'

Es ist regelmäßig dann von anschaffungsnahen Herstellungskosten auszugehen, wenn diese Kosten zu einer wesentlichen Verbesserung des Ausstattungsmerkmals der Immobilie führen. Dafür werden drei sogenannte Gebrauchswertkategorien (einfach, mittlerer und hoher Standard) definiert. Ein Wechsel der modernisierten Immobilie in eine höhere Kategorie soll dann regelmäßig die Annahme von anschaffungsnahen Herstellungskosten rechtfertigen bzw. die von Erhaltungsaufwand ausschließen. Daneben sind Aufwendungen innerhalb der ersten drei Jahre nach der Herstellung oder Anschaffung, die abzüglich der Umsatzsteuer 15 Prozent der Herstellungs-/Anschaffungskosten übersteigen, grundsätzlich als anschaffungsnahe Herstellungskosten anzusehen. Sie sind keine sofort absetzbaren Werbungskosten, sondern auf die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt als Abschreibung zu berücksichtigen. Bei der Berechnung der Aufwendungen bleibt Erhaltungsaufwand, der vorrangig der Substanzerhaltung dient und üblicherweise jährlich anfällt, außer Betracht. Für diesen Erhaltungsaufwand bleibt es weiterhin bei der steuerlichen Berücksichtigung im Rahmen des Werbungskostenabzugs.

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