| Begriff | Definition |
|---|---|
| Gebrauchsabnahme |
Bestätigung der Bauaufsichtsbehörde, dass die genehmigungspflichtigen Bauwerke oder Anlagen den Vorschriften entsprechend errichtet wurden. Das amtliche Prüfprotokoll wird als Gebrauchsabnahmeschein bezeichnet. |
Copyright © 2010.
All Rights Reserved.