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Begriff Definition
Gewerbeimmobilie

Die Wohnimmobilie ist von der Gewerbeimmobilie zu unterscheiden. Die Unterscheidung hat ihren Ursprung im Steuerrecht (Umsatzsteuer, Abschreibung), im Finanzierungsbereich und im Baurecht. Bei der Gewerbeimmobilie steht die gewerbliche oder freiberufliche Nutzung im Vordergrund.

Eine Immobilie kann von ihrer Beschaffenheit her sowohl Wohn- als auch Gewerbezwecken dienen (z.B. Ferienwohnung, Büro, Loft, Atelier, Bauernhof).

,Gebäude für das nichtproduzierende Gewerbe und für die Verwaltung des produzierenden Gewerbes, z.B. Büro- und Verwaltungsgebäude, Beherbergungsimmobilien (Hotels), Senioreneinrichtungen (z.B. Altenwohnungen, Altenheime, Seniorenstifte), Handelsimmobilien (z.B. Supermärkte, Fachmärkte, Einkaufszentren), Freizeitimmobilien (Tennishalle, Fitness-Studio, Solarium), Gewerbe- und Technologieparks. Die Konzeption, die Realisierung, das Management, die Bewertung, die Finanzierung und die Vermittlung dieser Immobilien erfordert besondere Fachkenntnisse und Voraussetzungen, die zu speziellen Leistungsprofilen geführt haben. Siehe auch Projektentwicklung.

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