Die tatsächlichen Herstellungskosten enthalten Besonderheiten der Bauausführung. Sie bleiben bei der Beleihungsprüfung unberücksichtigt. Maßgeblich sind die Kosten für vergleichbare, normale Gebäude.
Die angemessenen Herstellungskosten werden ermittelt durch realistische Abschläge, wobei man sich entweder an aktuellen Vergleichspreisen orientiert oder ein modifiziertes Indexverfahren anwendet, das auf dem Baukostenindex des Statistischen Bundesamtes basiert.