| Begriff | Definition |
|---|---|
| Umschuldung |
Ablösung eines Darlehens durch einen bei einem anderen Kreditinstitut aufgenommenen Kredit, meist zu günstigeren Konditionen. Eventuell berechnet der alte Kreditgeber dafür aber eine Vorfälligkeitsentschädigung. Statt umzuschulden ist es auch möglich, ein Foreward-Darlehen als Anschlussfinanzierung abzuschließen. |
| Umwandlung |
Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Eine Umwandlung ist nur dann möglich, wenn von der zuständigen Behörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt wird. Ein neuer Eigentümer kann erst nach Ablauf von 3 Jahren seit dem Erwerb Eigenbedarf beanspruchen (Kündigungssperrfrist). Diese Frist kann seit Mai 1993 durch Rechtsverordnung in bestimmten Gemeinden oder Gemeindegebieten auf 10 Jahre verlängert werden. |
| Unbedenklichkeitsbescheinigung |
Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes, dass für ein bestimmtes Grundstück keine aktuell fälligen steuerlichen Verpflichtungen (z.B. Grunderwerbsteuer) bestehen. Sie ist Voraussetzung für die Eintragung eines Eigentümerwechsels im Grundbuch |
| Unverzinsliche Einlage |
Anstelle der Abschlussgebühr ist in verschiedenen Bauspartarifen die Zahlung einer unverzinslichen Einlage vorgesehen. Die Einlage wird i.d.R. unverzinslich auf ein Sonderkonto eingezahlt und bei der Inanspruchnahme des Bauspardarlehens fällig bzw. bei Vorliegen der in den ABB geregelten Voraussetzungen (z.B. bei Darlehensverzicht nach Zuteilung) mit dem Bausparguthaben zurückgezahlt. |
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