| Begriff | Definition |
|---|---|
| Zinsbindung |
Beide Seiten schreiben die Konditionen für einen bestimmten Zeitraum fest. Die Zinsbindungsfrist liegt zumeist zwischen 12 Monaten und 15 Jahren. Üblich sind Zeiträume von 5 und 10 Jahren. Man findet aber auch Angebote für eine Wohnungsfinanzierung mit einer Zinsbindungsfrist von 20 Jahren. Aufgrund der gleichbleibenden monatlichen oder vierteljährlichen Raten sinkt während der Laufzeit die Zinslast. Entsprechend nimmt im Zeitverlauf der Tilgungsanteil zu. |
| Zwischenkredit |
Ein wird abgeschlossen, wenn der Bausparvertrag das Mindestguthaben erreicht hat, aber die Zuteilung nicht erfolgen kann, weil Zuteilungsstichtag, Mindestsparzeit bzw. Mindestbewertungszahl nicht erreicht wurde. |
Copyright © 2010.
All Rights Reserved.