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B

Begriff Definition
Bauwert

Eine von mehreren Grundlagen für die Festsetzung des Beleihungswertes.

Die angemessenen Herstellungskosten werden dabei entweder nach dem Abschlags- oder nach dem Indexverfahren ermittelt.

Bauwesenversicherung

Die Bauwesenversicherung von Wohngebäuden bietet Versicherungsschutz für Schäden, die dem Bauherrn, dem Bauunternehmer, den Bauhandwerkern und dem beauftragten Architekten durch unvorhergesehene Ereignisse entstehen. Der Versicherungsschutz gilt jeweils für die vereinbarte Baustelle und endet grundsätzlich bei Abnahme der Bauleistung.

Bebauungsplan

(§§ 8 – 10 BauGB). Verbindlicher Bauleitplan. Wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Enthält als gemeindliche Satzung rechtsverbindliche, konkrete und parzellenscharfe Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung innerhalb des Plangebietes.

Beleihung

Kreditbewilligung auf der Grundlage einer Sicherheit. Die Höhe der möglichen Beleihung hängt ab vom Beleihungswert des Sicherungsgutes ab.

Beleihungsgrenze

Derjenige Prozentteil des Beleihungswertes eines Pfandobjekts, den Kreditinstitute nach den für sie maßgebenden Rechtsvorschriften beleihen dürfen.

Beleihungsunterlagen

Um eine Wertermittlung für eine Immobilie durchführen und den Beleihungswert festsetzen zu können, benötigen Finanzdienstleistungsunternehmen bestimmte Unterlagen, z.B.:

    * Unbebaute Grundstücke: Unbeglaubigter Grundbuchauszug, Lageplan.
    * Gebrauchte Immobilien: Unbeglaubigter Grundbuchauszug, Lageplan, Baubeschreibung, ( falls vorhanden Expose ), Wohnflächenberechnung, Gebäude- bzw. Feuerversicherung, Miet- / Pachtverträge, bei Eigentumswohnungen eine Teilungserklärung
    * Bei Neubauten, Um- und Ausbauten: Unbeglaubigter Grundbuchauszug, Lageplan, Genehmigte Pläne, Wohnflächenberechnung, Berechnung des umbauten Raumes, Baukostenaufstellung, Miet- / Pachtverträge, Gebäude- bzw. Feuerversicherung

Beleihungswert

Der vom Kreditgeber auf der Grundlage geltender Bestimmungen festgelegte Wert für Gegenstände oder Rechte, die beliehen werden, d.h. als Kreditsicherheit dienen sollen.
Als Bewertungsgrundlage für die Festsetzung dienen der Ertragswert, der Bauwert, der Bodenwert und der Verkehrswert.

Bereitstellungszins

Von einem Kreditinstitut in Rechnung gestellte Zinsen für einen zugesagten, aber noch nicht in Anspruch genommenen Kredit.

Betriebskosten

Hierzu zählen u.a. die Kosten für die Wasserversorgung, Heizungsanlagen, Straßenreinigung, Entwässerung, Müllabfuhr, Beleuchtung, Gartenpflege, Sach- und Haftpflichtversicherung. Betriebskosten können im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen auf den Mieter umgelegt werden.

Bewertungsstichtag

Termine, an denen für jeden Bausparvertrag die individuellen Bewertungszahlen ermittelt und die Zuteilungsreihenfolge festgelegt werden.

Die Landesbausparkassen haben in ihren Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge vier oder zwölf Bewertungsstichtage jeweils zum Monats- oder Quartalsende bestimmt.

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