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B

Begriff Definition
Bindungsfrist

Bausparbeiträge, für die Prämienbegünstigung oder aber der Sonderausgabenabzug in Anspruch genommen worden ist, unterliegen nach § 2 Abs. 2 WoPG bzw, § 10 Abs. 5 a.F. EStG bestimmten Bindungsfristen.

Blankodarlehen

Bauspardarlehen bis maximal 10.000 Euro oder Zwischenkredite bis 5.000 Euro, bei denen wegen des geringen Darlehensbetrages auf eine grundpfandrechtliche Sicherung verzichtet werden kann.

Bodenrichtwert

Durchschnittlicher Lagewert für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungsstands.

Bodenwert

Der Bodenwert ist der Wert des unbebauten Grundstückes. Bei der Ermittlung des Bodenwertes ist von den Preisen auszugehen, die für Grundstücke gleicher Art und Lage und Dauer voraussichtlich zu erzielen sind. Bei vorliegenden Kaufverträgen wird der darin genannte Wert i.d.R. übernommen.

Bonität

Wertmaßstab für die Kreditwürdigkeit einer natürlichen oder juristischen Person. Entscheidend sind die persönlichen, fachlichen, finanziellen Voraussetzungen und die Vermögensverhältnisse des potentiellen Kreditnehmers.

Briefhypothek

,(§ 1116 Abs.1 BGB). Hypothek, über die das Grundbuchamt nach der Eintragung im Gegensatz zur Buchhypothek zusätzlich eine Urkunde (= Hypothekenbrief) ausstellt. Der Hypothekenbrief enthält u.a. die Bezeichnung des belasteten Grundstücks und den Hypothekenbetrag. Verfügungen über die Hypothek sind nur dem möglich, der den Hypothekenbrief besitzt.

Buchhypothek

Hypothek, deren Bestehen im Gegensatz zur Briefhypothek nur im Grundbuch vermerkt ist.

Bürgschaft

Vertrag zwischen dem Gläubiger und dem Bürgen, in dem sich der Bürge verpflichtet, für die Erfüllung einer näher bezeichneten Verbindlichkeit des Schuldners einzustehen (= Ausfallbürgschaft).
Die Bürgschaft dient damit zur Sicherung einer Forderung des Gläubigers bei Zahlungsunwilligkeit oder -unfähigkeit des Schuldners.

Sie ist forderungsabhängig (Akzessorietät).

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