Auf unseren Seiten benutzte Begriffe

Es sind 204 Einträge im Lexikon.
Nach Lexikon-Einträgen suchen (Nur normale Begriffe sind erlaubt)
Beginnt mit Enthält Exakter Begriff Klingt wie
Alle | A | B | C | D | E | F | G | H | I | K | N | R | S | T | U | V | W | Z
Seite:  « Zurück 1 2 3 4 5... Nächstes »

Alle

Begriff Definition
Altlasten

Die frühere Nutzung eines Grundstückes zum Beispiel als Tankstelle oder Produktionsbetrieb oder die Anschwemmung von schädlichen Rückständen von einem Nachbargrundstück kann den Boden belasten. Der Bauherr muss durch ein Bodengutachten nachweisen, dass die Altlasten keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit bedeuten, um sein Bauvorhaben fortsetzen zu dürfen.

Anschaffungskosten

Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen , die für den Kauf einer Immobilie aufgewandt werden müssen. Sie setzen sich zusammen aus dem Kaufpreis, den Vertragsabschlusskosten ( z. B. Notar- und Grundbuchgebühren), mit dem Kauf zusammenhängende Steuern ( z. B. Grunderwerbsteuer ), Kosten der Vertragsvermittlung ( z. B. Maklergebühr) sowie übernommene Leistungen ( z. B. Renten, Kosten der Besichtigung und Begutachtung des Kaufgegenstandes).

Anschaffungsnahe Aufwendungen'

Es ist regelmäßig dann von anschaffungsnahen Herstellungskosten auszugehen, wenn diese Kosten zu einer wesentlichen Verbesserung des Ausstattungsmerkmals der Immobilie führen. Dafür werden drei sogenannte Gebrauchswertkategorien (einfach, mittlerer und hoher Standard) definiert. Ein Wechsel der modernisierten Immobilie in eine höhere Kategorie soll dann regelmäßig die Annahme von anschaffungsnahen Herstellungskosten rechtfertigen bzw. die von Erhaltungsaufwand ausschließen. Daneben sind Aufwendungen innerhalb der ersten drei Jahre nach der Herstellung oder Anschaffung, die abzüglich der Umsatzsteuer 15 Prozent der Herstellungs-/Anschaffungskosten übersteigen, grundsätzlich als anschaffungsnahe Herstellungskosten anzusehen. Sie sind keine sofort absetzbaren Werbungskosten, sondern auf die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt als Abschreibung zu berücksichtigen. Bei der Berechnung der Aufwendungen bleibt Erhaltungsaufwand, der vorrangig der Substanzerhaltung dient und üblicherweise jährlich anfällt, außer Betracht. Für diesen Erhaltungsaufwand bleibt es weiterhin bei der steuerlichen Berücksichtigung im Rahmen des Werbungskostenabzugs.

Ansparplan

Zum besseren Überblick für den Bausparer kann in einem Ansparplan die Entwicklung eines Bausparvertrages vom Abschluss bis zur Zuteilung dargestellt werden.
Auf alle Fälle muss in diesem Ansparplan die Abschlussgebühr und alle eventuellen sonstigen kosten berücksichtigt werden.

Arbeitnehmer Sparzulage

Auf die Anlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermbG) - sogenannte vermögenswirksame Leistungen (vL) gewährt der Staat eine Prämie in Höhe von 9 Prozent, sofern es sich um Einzahlungen auf einen Bausparvertrag handelt (und zusätzlich von 18 Prozent auf Aktienfonds). Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist einkommensabhängig. Sie wird nur Arbeitnehmern gewährt, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter einer bestimmten Summe liegt. Eine Auszahlung des Guthabens inklusive Arbeitnehmer-Sparzulage im Wege der Zuteilung ist auch vor Ende dieser Frist möglich, sofern eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen werden kann. Eine vorzeitige prämienunschädliche Auszahlung kann auch erfolgen, beispielsweise bei mindestens einjähriger ununterbrochener Arbeitslosigkeit zum Zeitpunkt der Auszahlung oder Tod des Sparers.

Auffüllkredit

Bausparsofortfinanzierung mit Fremdgeldbesparung. Kredit, der aufgenommen wird, um die erforderliche Mindestansparsumme eines Bausparvertrages zu erreichen, welche Voraussetzung für die Gewährung eines Zwischenkredits (mit Sofortauffüllung) ist. Der Auffüllkredit muss bei einem fremden Kreditinstitut aufgenommen werden, da den Bausparkassen die Gewährung solcher Kredite aufsichtsrechtlich untersagt ist. Die Ablösung eines Auffüllkredits durch Bausparmittel gilt als wohnwirtschaftliche Maßnahme i.S. des Bausparkassengesetzes.

Auflassung

Die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück nach § 873 BGB erforderliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers über den Eigentumswechsel.
Sie wird nach § 925 BGB vor dem Notar erklärt, genügt allein allerdings zum Eigentumsübergang noch nicht. Sie muss noch im Grundbuch eingetragen werden.

Auflassungsvormerkung

Vorstufe zur Auflassung. Die Auflassungsvormerkung wird zur Sicherung des Anspruchs auf die Übertragung des Grundstücks an den Erwerber in das Grundbuch eingetragen.

Aufteilungsplan

Eine von der Baubehörde bestätigte Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäude ersichtlich sind.

Ausbau

Schaffung von Wohnraum durch bauliche Veränderungen in oder an bestehenden Wohngebäuden. Typisches Beispiel: Ausbau des Dachgeschosses.

Seite:  « Zurück 1 2 3 4 5... Nächstes »
Glossary 2.64 is technology by Guru PHP