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Begriff Definition
Vormerkung

Im Grundbuch eingetragene Sicherung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Einräumung oder Aufhebung, Inhalts- oder Rangänderung eines Rechts an einem Grundstück. Verfügungen, die nach Eintragung der Vormerkung getroffen werden, sind dem Vormerkungsberechtigten gegenüber unwirksam, wenn sie den gesicherten Anspruch vereiteln oder beeinträchtigen würden. Die Vormerkung wird in Abt. II des Grundbuches eingetragen. Auflassungsvormerkung.

Werkvertrag

Vertrag mit einem Bauunternehmer oder Bauhandwerker, der den Auftragnehmer zur Herstellung oder Veränderung einer Sache, den Auftraggeber zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Beinhaltet eine Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers und eine Verjährungsfrist von 5 Jahren, beginnend ab dem Zeitpunkt der Abnahme des Werkes soweit nichts anderes (z.B. Gewährleistung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) vereinbart wurde.

Zinsbindung

Beide Seiten schreiben die Konditionen für einen bestimmten Zeitraum fest. Die Zinsbindungsfrist liegt zumeist zwischen 12 Monaten und 15 Jahren. Üblich sind Zeiträume von 5 und 10 Jahren. Man findet aber auch Angebote für eine Wohnungsfinanzierung mit einer Zinsbindungsfrist von 20 Jahren. Aufgrund der gleichbleibenden monatlichen oder vierteljährlichen Raten sinkt während der Laufzeit die Zinslast. Entsprechend nimmt im Zeitverlauf der Tilgungsanteil zu.

Zwischenkredit

Ein wird abgeschlossen, wenn der Bausparvertrag das Mindestguthaben erreicht hat, aber die Zuteilung nicht erfolgen kann, weil Zuteilungsstichtag, Mindestsparzeit bzw. Mindestbewertungszahl nicht erreicht wurde.

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