| Begriff | Definition |
|---|---|
| Außerkollektive Kredite |
Kredite einer Bausparkasse, die nicht der Zuteilungsmasse entnommen werden. Dabei kann es sich um Eigenmittel der Bausparkasse oder um Fremdmittel vom Kapitalmarkt handeln. Sie dienen z. B. zur Abdeckung von Finanzierungsbedarf vor Zuteilung der Bausparsumme. Zu den außerkollektiven Krediten zählen Sofortdarlehen, Vorfinanzierungs- und Zwischenkredite. |
| Ausschreibung |
Aufforderung des Bauherrn durch seinen Architekten an Baufirmen und Bauhandwerker, auf der Grundlage eigener Anforderungen verbindliche Angebote abzugeben. |
| Auszahlungkurs |
Unter dem Auszahlungskurs versteht man den Prozentsatz zu dem der Kredit ausgezahlt wird. |
| Avalkredit |
Der Avalkredit ist ein Bürgschaftskredit, bei dem ein Kreditinstitut eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernimmt. Es handelt sich um eine Form der Kreditleihe. Die Bank übernimmt dabei eine akzessorische Bürgschaft oder eine abstrakte Garantie als Haftung bis zu einem bestimmten Höchstbetrag für eine Verpflichtung des Kunden. Damit wird diesem die Aufnahme eines Kredites bei einem dritten erleichtert. Bankbürgschaften werden hauptsächlich von Behörden, aber auch von privaten Unternehmungen gefordert: für Zahlungsverpflichtungen der Bankkunden aus Frachten, Steuern und Zöllen, z. B. beim Frachtstundungsverfahren der Bahn. für vereinbarte Vertragsstrafen bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung einer Leistung, z. B. Straßen-, Brücken-, Hausbau. Als Gegenleistung für die Bürgschaft zahlt der Schuldner an das Kreditinstitut die so genannte Avalprovision, die im Allgemeinen zwischen 0,5% und 2,5% pro Jahr liegt. Der Avalkredit hat bei der Sicherheitsleistung für den Schuldner den Vorteil, dass er keine die Liquidität belastenden Beträge hinterlegen muss. |
| Bankvorausdarlehen |
Darlehen, zu deren Tilgung gleichzeitig ein oder mehrere Bausparverträge abgeschlossen werden. Die Bausparsumme entspricht dabei der Darlehenshöhe. Neben den Zinsen für das Bankvorausdarlehen sind bis zur Zuteilung Sparbeiträge zu entrichten. Nach Zuteilung wird das Bankvorausdarlehen durch die Bausparsumme abgelöst. |
| Bauabnahme |
Prüfung der Baurechtsbehörde, ob bestimmte Bauarbeiten in Übereinstimmung mit der Baugenehmigung durchgeführt worden sind. |
| Bauantrag |
Antrag an die Gemeinde, das geplante Bauvorhaben auf seine Vereinbarkeit mit dem öffentlichen Recht zu überprüfen und die Erlaubnis zu seiner Durchführung zu erteilen. Er ist bei der Gemeinde zu stellen, in deren Gebiet das zu bebauende Grundstück liegt. Mit dem Bau kann erst nach Erteilung der Baugenehmigung begonnen werden. |
| Bauanzeige |
In den letzten Jahren besteht die Tendenz zur Vereinfachung des Baugenehmigungsverfahrens. Dies zielt auf eine Einschränkung der Anzahl von genehmigungspflichtigen Bauvorhaben, aber auch die Verschlankung des Baugenehmigungsverfahrens durch die Einschränkung des Prüfumfanges (je nach Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens). In einigen Bundesländern wurden Genehmigungsfreistellungsverfahren eingeführt. Die Verantwortung der nicht zu prüfenden Bereiche liegt in diesen Fällen alleine bei Bauherrn und Planfertiger. Weiterhin gibt es die Variante, dass ein Vorhaben anzeigepflichtig ist, in welchem Fall die Behörde in einem bestimmten Zeitraum reagieren muss - ansonsten gilt das Vorhaben als genehmigt. |
| Baubeschreibung |
Differenzierte Beschreibung der Bauweise, der Baukonstruktion, der Baumaterialien und der Haustechnik |
| Baudenkmal |
Nach den Richtlinien des Denkmalschutzes baugeschichtlich besonders wertvolles Gebäude, das in die Denkmalliste eingetragen ist. Bei baulichen Veränderungen muss die Zustimmung der zuständigen Denkmalschutzbehörde eingeholt werden. In manchen Bundesländern besteht die Möglichkeit, für bestimmte bauliche Maßnahmen öffentliche Zuschüsse zu erhalten. |
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