Auf unseren Seiten benutzte Begriffe

Es sind 204 Einträge im Lexikon.
Nach Lexikon-Einträgen suchen (Nur normale Begriffe sind erlaubt)
Beginnt mit Enthält Exakter Begriff Klingt wie
Alle | A | B | C | D | E | F | G | H | I | K | N | R | S | T | U | V | W | Z
Seite:  « Zurück 1 2 3 4 5... Nächstes »

Alle

Begriff Definition
Bauerwartungsland

Im Flächennutzungsplan zur Bebauung vorgesehene Fläche. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bebauung.

Baufläche

Im Flächennutzungsplan für die Bebauung vorgesehene Fläche. In der Baunutzungsverordnung (BauNVO) werden folgende Bauflächen unterschieden: Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen (Mischgebiet), gewerbliche Bauflächen (Gewerbegebiet) und Sonderbauflächen. Die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie die Art der zulässigen Betriebe und Anlagen sind je nach Baugebiet unterschiedlich.

Baugebiet

(§ 111 Baunutzungsverordnung, BauNVO) Im Bebauungsplan zur Bebauung vorgesehenes Gebiet. Nach Art der zulässigen Nutzung und der Art der im Gebiet zulässigen Betriebe und Anlagen werden dabei folgende Gebiete unterschieden: Kleinsiedlungsgebiete (im Bebauungsplan abgekürzt mit WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), besondere Wohngebiete (WB), Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und Sondergebiete (SO). Das Maß der baulichen Nutzung für die einzelnen Baugebiete ist in § 17 BauNVO festgelegt.

Baugebot

(§ 176 BauGB). Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans kann die Gemeinde den Eigentümer durch Bescheid verpflichten, innerhalb einer angemessenen Frist sein Grundstück entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen oder ein vorhandenes Gebäude den Festsetzungen anzupassen.

Baugenehmigung

Schriftlicher Bescheid der örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, dass dem beantragten Bauvorhaben (Bauantrag) nach öffentlichem Recht keine Hindernisse entgegenstehen.

Die Baugenehmigung kann mit Auflagen verbunden sein. Sie ist befristet und gebührenpflichtig.

Baugesetzbuch

Es regelt insbesondere die Bauleitplanung, die Bodenordnung, die Enteignung, die Erschließung, die Ermittlung von Grundstückswerten sowie die städtebauliche Sanierung und Entwicklung.

Baugrenze

Diejenige Grenze im Bebauungsplan, die von Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden darf.

Bauherr

Derjenige, der selbst oder durch Dritte ein Bauvorhaben in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durchführt bzw. durchführen lässt. Der Bauherr trägt die Risiken der Bauvorbereitung und der Baudurchführung einschließlich des Bauherrenhaftungsrisikos. Er entscheidet letztlich auch über die architektonische und technische Gestaltung und die Finanzierung.

Bauherren Haftpflichtversicherung

Unterart der Allgemeinen Haftpflichtversicherung. Sie schützt den Versicherungsnehmer für den Fall, dass er in seiner Eigenschaft als Bauherr auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Voraussetzung ist, dass Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind. Gegen Prämienzuschlag kann auch das Bauen in eigener Regie versichert werden. Das Grundstücks-Haftpflichtrisiko ist bis zur Bauabnahme, längstens bis zum Bezug des Gebäudes mitgedeckt. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung deckt nicht Eigenschäden des Bauherrn (Bauwesenversicherung).

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung sichert den Bauherrn gegen Schäden ab, für die nicht die bauausführenden Firmen oder Architekten haftbar gemacht werden können. Versichert sind das Bauobjekt und die erbrachten Bauleistungen, inkl. Baustoffe und Bauteile gegen Schäden, die z.B. entstehen können durch fehlerhafte statische Berechnung, mangelnde Bauaufsicht, höhere Gewalt und Elementarereignisse, ungewöhnliche Witterungseinflüsse, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit der Bauhandwerker, mutwillige Zerstörung Dritter oder durch Diebstahl von eingebauten Materialien. Nicht unter die Bauleistungsversicherung fallen die Baustelleneinrichtung, die Baugeräte, Leistungsmängel oder Schäden durch normale Witterungseinflüsse.

Seite:  « Zurück 1 2 3 4 5... Nächstes »
Glossary 2.64 is technology by Guru PHP