| Begriff | Definition |
|---|---|
| Erbbauzins |
(§ 9 ErbbauVO). |
| Ersatzsicherheiten |
(§ 7 Abs.3 BSpKG). Anstelle von Grundpfandrechten können Darlehen von Bausparkassen auch durch ausreichende anderweitige Sicherheiten abgesichert werden. |
| Erschließung |
Zur Baureifmachung eines Grundstücks erforderliche Maßnahmen der Gemeinden bzw. der Versorgungsträger, z.B. Straßen- und Kanalbau, Wasser- und Elektrizitätsversorgung. |
| Erschließungsbeitrag |
(§§ 127 ff. BauGB).Der von der Gemeinde beim Eigentümer erhobene Beitrag zur Deckung der Kosten für die Erschließung eines Grundstücks bzw. eines Baugebietes, basierend auf einer entsprechenden Gemeindesatzung. Den rechtlichen Rahmen dafür bilden u.a. die Abgabengesetze der Bundesländer. |
| Erschließungsvertrag |
(§ 124 BauGB). Vertrag, in dem einem Dritten von der Gemeinde die Errichtung von Erschließungsmaßnahmen in einem bestimmten (Erschließungs-)Gebiet übertragen wird. Dabei können die Erschließungskosten ganz oder teilweise auf den Dritten übertragen werden. |
| Exposé |
Enthält, soweit es im Einzelfall in Betracht kommt, Informationen, Grundrisse und Bilder über das Grundstück und die Immobilie. |
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