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F

Begriff Definition
Fehlbelegung

Von einer Fehlbelegung spricht man, wenn der Mieter einer Sozialwohnung aufgrund seiner Einkommenshöhe nicht mehr zum Kreis der Wohnberechtigten gehört.

Fertighaus

Nach den Erhebungsgrundlagen der amtlichen Statistik gilt ein Bauwerk dann als Fertighaus, wenn geschosshohe oder raumbreite Fertigteile für Außen- und Innenwände verwendet werden. Nach § 94 BGB muss das Fertighaus fest mit dem Grund und Boden verbunden sein.

Fertigstellung

Fertigstellung einer Wohnung. I.S. des Steuerrechts ist eine Wohnung dann fertiggestellt, wenn der Bezug zugemutet werden kann. Auf die behördliche Bauabnahme kommt es damit ebensowenig an wie auf den tatsächlichen Einzug.

Festdarlehen

Bei einem Festdarlehen wird das Darlehen nach einer bestimmten Frist in einer Summe getilgt. Während der Laufzeit des Darlehens beschränkt sich die Belastung auf die Zahlung der Zinsen.

Festzinsdarlehen

Darlehen, bei dem der vereinbarte Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum unabhängig vom Kapitalmarkt festgeschrieben ist. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist ist eine Anschlußfinanzierung erforderlich.

Finanzierungsbedarf

Bedarf an Geldmitteln zur Finanzierung eines Bauvorhabens oder des Erwerbs einer Immobilie. Der Finanzierungsbedarf an Fremdmitteln ergibt sich aus den ermittelten Bau- und Nebenkosten bzw. Kaufpreis und Nebenkosten abzüglich des vorhandenen Eigenkapitals.

Finanzierungsplan

Auf dem ermittelten Finanzierungsbedarf, der tragbaren Belastung und den Finanzierungszielen basierende Zusammenstellung, aus der sich die für den Kreditnehmer monatliche Belastung durch Zins- und Tilgungsleistungen ergibt.

Finanzierungsziele

Zum Teil miteinander konkurrierende Ziele, auf die eine Baufinanzierung (Finanzierungsplan) ausgerichtet ist. Denkbar sind folgende Finanzierungsziele:

    * möglichst kurze Darlehenslaufzeiten
    * möglichst geringe monatliche Belastung
    * niedriger, möglichst lange festgeschriebener Darlehenszins
    * Möglichkeit von Sondertilgung oder zeitweiser Tilgungsaussetzung
    * möglichst niedriger Gesamtaufwand.

Forward Darlehen

Ein Forward-Darlehen ist ein Darlehen, das dem Darlehensnehmer erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit – einige Jahre nach Vertragsschluss – ausgezahlt wird. Der Begriff wird nur im Zusammenhang mit grundbuchmäßig gesicherten Darlehen verwendet.

Ein Forward-Darlehen wird vom Darlehensnehmer für eine Immobilienfinanzierung genutzt, wenn er sich bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages einen günstigen Zinssatz für die Zukunft sichern will. Damit gewinnt der Darlehensnehmer auch Planungssicherheit für die Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Zinsbindungsfrist für das vorangehende Darlehen.

Diese Zinssicherheit „erkauft“ sich der Darlehensnehmer mit einem Zinsaufschlag. Entsprechend einer Untersuchung der Stiftung Warentest beträgt der Zinsaufschlag für ein Forward-Darlehen mit einer zehnjährigen Zinsbindung bei einer Vorlaufzeit von drei Jahren durchschnittlich 0,74 Prozentpunkte gegenüber einem Darlehen mit sofortiger Auszahlung

Freistellungsauftrag

Per Freistellungsauftrag kann ein Kreditinstitut beauftragt werden, den Sparerfreibetrag zuzüglich Werbungskostenpauschale beim Steuerabzug zu berücksichtigen. Ab dem 01.01. beträgt der Sparerfreibetrag (zuzüglich Werbungskostenpauschale von 51 Euro bzw. 102 Euro) 801 Euro für Alleinstehende und für Verheiratete 1602 Euro.

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