| Begriff | Definition |
|---|---|
| Geschlossener Immobilienfonds |
Beim geschlossenen Immobilienfonds wird für ein bestimmtes Objekt, das aus einem oder mehreren Bauvorhaben bestehen kann, ein gesonderter Fonds gegründet. |
| Geschossfläche |
(§ 20 Baunutzungsverordnung, BauNVO) |
| Geschossflächenzahl |
(§ 20 Baunutzungsverordnung, BauNVO) |
| Gewährleistungsbürgschaft |
In Bauverträgen kann der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer einen Sicherheitseinbehalt für die vertragsmäßige Erfüllung innerhalb der Frist entstehender Gewährleistungsansprüche vereinbaren. |
| Gewerbeimmobilie |
Die Wohnimmobilie ist von der Gewerbeimmobilie zu unterscheiden. Die Unterscheidung hat ihren Ursprung im Steuerrecht (Umsatzsteuer, Abschreibung), im Finanzierungsbereich und im Baurecht. Bei der Gewerbeimmobilie steht die gewerbliche oder freiberufliche Nutzung im Vordergrund. |
| Gewerk |
Bauleistungen sind in Gewerke aufgeteilt. |
| Globalbelastung |
Grundpfandrecht, das auf einem Grundstück eingetragen ist und zur Absicherung der Finanzierung des Grundstücksankaufes oder des gesamten Bauvorhabens dient. |
| Grenzbescheinigung |
Bescheinigung des Katasteramtes, in der bestätigt wird, dass ein Gebäude auf dem richtigen Grundstück und innerhalb der rechtmäßigen Grenzen errichtet wurde. |
| Großbausparvertrag |
Bausparvertrag mit einer Bausparsumme ab 225.000 Euro. |
| Grundakte |
Für jedes Grundbuch wird eine Grundakte geführt. Sie enthält alle Urkunden, die sich auf Grundbucheintragungen beziehen. |
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