| Begriff | Definition |
|---|---|
| Kapitaldienst |
Aufwendungen eines Darlehensnehmers für Zinsen und Tilgung sowie etwaige Nebenkosten des aufgenommenen Darlehens. |
| Kapitaldienstfähigkeit |
Fähigkeit eines Kreditkunden, eine zu erwartende Kreditbelastung aus seinen laufenden Einnahmen zu tragen. Voraussetzung für die Kreditgewährung, Bonität |
| Kapitalgedeckte-Altersvorsorge |
Die gesetzliche (=umlagefinanzierte) Rente basiert darauf, dass die Beiträge, die heute eingezahlt werden, nicht den Einzahlenden selbst, sondern den heutigen Rentnern zugute kommen. |
| Kapitalmarkt |
Im Gegensatz zum Geldmarkt der Markt für mittel- und langfristige Kredite und Beteiligungskapital. |
| Katasterkarte |
Zeichnerische Darstellung der Grundstücke eines Bezirks nach Lage und Größe. |
| Kaufvertrag |
Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. |
Copyright © 2010.
All Rights Reserved.