| Begriff | Definition |
|---|---|
| Neuvalutierung. |
Neuvalutierung. Nutzung einer bestehenden Grundschuld, deren dadurch gesichertes Darlehen ganz oder teilweise zurückgezahlt worden ist, zur Sicherung eines weiteren (neuen) Darlehens. Voraussetzung ist u.a. die Zustimmung der nachrangigen Gläubiger. Siehe auch: Nachrang, Rangvorbehalt |
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