Ein Bauspardarlehen wird Ihnen wie ein Hypothekarkredit in Form eines Annuitätendarlehens gewährt. Die Höhe dieses Kredits ist die Differenz zwischen der vereinbarten Bausparsumme und dem Bausparguthaben.
Darlehenszinsen und Tilgung
Der Darlehenszins liegt über dem Sparzins, der auf das Bausparguthaben während der Sparphase gewährt wurde. Dadurch sind die anfallenden Zinsen deutlich niedriger als bei einem Hypothekarkredit. Hinzu kommt, dass der Darlehenszins während der gesamten Laufzeit fixiert ist, und die Kosten daher kalkulierbar sind.
Die Tilgungsleistungen sind dabei normalerweise in gleichbleibenden Monatsraten zu erbringen.
Besicherung des Bauspardarlehens
Wie ein Hypothekarkredit, muss auch das Bauspardarlehen abgesichert werden. Dazu wird eine Grundschuld in Höhe des Kredits ins Grundbuch eingetragen, jedoch nur, wenn der Kredit 10.000 EUR übersteigt. Allerdings kann man nicht das ganze Grundstück, bzw. die ganze Immobilie durch ein einziges Bauspardarlehen finanzieren. Die Höhe des Kredites ist abhängig von Beleihungswert und Beleihungsgrenze des Objekts. Der Beleihungswert beläuft sich in der Regel auf etwa 70 bis 90 % des Marktwertes. Bei 80 % des
Beleihungswertes setzten Bausparkassen normalerweise die Beleihungsgrenze fest, bis zu der ein Kredit vergeben werden kann.
Da man in der Regel zur Finanzierung auch einen Hypothekarkredit benötigt, müssen zwei Grundschulden ins Grundbuch eingetragen werden. Bausparkassen akzeptieren dabei auch Grundpfandrechte an zweiter Rangstelle, also hinter der Hypothek.
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