| Begriff | Definition |
|---|---|
| Eigenheimzulage |
Eigenheimzulage wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr neu gewährt. Wurde die Wohnung zwischen 1. Januar 2004 und 31. Dezember 2005 angeschafft oder hergestellt, so beträgt die Eigenheimzulage jährlich 1 % der Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten der Wohnung mit einer Obergrenze von 1.250 € pro Jahr, zuzüglich 800 € für jedes Kind. |
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