| KFW-Wohneigentumsprogramm |
KfW-Wohneigentumsprogramme Nummer: 124, 126, Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum
Wer kann Anträge stellen?• alle Privatpersonen, die selbstgenutztes Wohneigentum erwerben Was wird mitfinanziert?Gefördert wird der Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Berücksichtigt werden folgende Kosten: beim Bau:• Kosten des Baugrundstücks (wenn der Erwerb bei Antragseingang bei der KfW nicht länger als 6 Monate zurückliegt) beim Erwerb:• Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten und eventuell anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten Beim Kauf bzw. Bau eines Eigenheimes werden in diesem Programm grundsätzlich nur die Kosten für die selbstgenutzte Wohnung mitfinanziert. Werden weitere Wohnungen im selben Objekt Angehörigen im Sinne § 15 Abgabenordnung unentgeltlich überlassen, können die auf diese zusätzlichen Wohneinheiten im Investitionsobjekt entfallenden Kosten in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Beim Kauf bzw. Bau eines Eigenheimes werden in diesem Programm grundsätzlich nur die Kosten für die selbstgenutzte Wohnung mitfinanziert. Werden weitere Wohnungen im selben Objekt Angehörigen im Sinne § 15 Abgabenordnung unentgeltlich überlassen, können die auf diese zusätzlichen Wohneinheiten im Investitionsobjekt entfallenden Kosten in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. In welchem Umfang wird mitfinanziert?Finanzierungsanteil:
Ist eine Kumulierung mit anderen Fördermaßnahmen möglich?• Fördermittel aus öffentlichen Haushalten können zusätzlich in Anspruch genommen werden. Welche Kreditlaufzeit ist möglich?Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre bei mindestens 1 und höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Wie sind die Konditionen?• Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage der KfW geltenden Programmzinssatz zugesagt. Sofern bei Antragseingang bei der KfW ein günstigerer Programmzinssatz galt, kommt dieser günstigere Zinssatz zur • Der Zinssatz des Darlehens wird wahlweise für einen Zeitraum von 5 oder 10 Jahren festgeschrieben; • Die jeweils geltenden Nominal- und Effektivzinssätze (gem. PAngV) sind der Konditionen übersicht für Investitionskreditprogramme Wie erfolgt die Auszahlung?Die Kredite sind grundsätzlich in einer Summe, max. jedoch in 2 Teilschritten abzurufen und können auch zur Vor- und Zwischenfinanzierung des Vorhabens eingesetzt werden. Wie erfolgt die Tilgung?Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in vierteljährlichen Annuitäten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Im Einzelfall ist nach Absprache mit der KfW eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kreditbetrages gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Welche Sicherheiten sind zu stellen?Die Kredite sind in Darlehenshöhe grundpfandrechtlich zu besichern. Da der KfW-Kredit in der Regel für Finanzierungen im nachrangigen Beleihungsraum vergeben wird, kann eine Absicherung durch nachstellige Grundschulden erfolgen. Wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens, spätestens jedoch unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages bei der Hausbank zu stellen. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung Als Programmnummer ist Welche Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich?Für die Bearbeitung bei der KfW genügen regelmäßig die Angaben, die auf dem Antragsformular einzutragen
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